Der Nationalpark

Das Herzstück des Nationalparks bilden die großen Eisebenen des Gletschers “Folgefonna”, dem drittgrößten Gletscher des norwegischen Festlandes. Mit seinen exotischen und dramatischen Szenerien lockt er bereits seit 1833 Besucher aus der ganzen Welt an seine türkisblauen Eisfälle, darunter so promin

Der Folgefonna Nationalpark und seine Aktivitäten

Das Aktivitätsmenü der Folgefonnahalbinsel wird Ihnen sicherlich ein erwartungsvolles Lächeln entlocken und Ihre Füße zum Kribbeln bringen - lassen Sie sich überraschen!

Besucherzentrum & Nationalparktore

Rund um den Nationalpark finden Sie unsere Nationalparktore sowie das Nationalparkzentrum. Orte an denen Sie wertvolle Informationen erhalten, die Ihnen helfen mögen das Beste aus Ihrem Nationalparkbesuch herauszuholen.

Attraktionen

Sie könnten leicht einige Wochen damit verbringen, die zahlreichen Attraktionen in und um den Folgefonna Nationalpark zu entdecken. Um Ihnen diese etwas zu erleichtern, haben wir eine Liste mit den „Folgefonna Top 12“ zusammengestellt und sie als offizielle Nationalpark-Attraktionen gekürt.

Folgefonna Nationalpark -

Wo ist Folgefonna?

Folgefonn Halbinsel liegt in Hardanger  und umfasst Bereiche in Jondal , Ullensvang , Odda , Etne und Kvinnherad Gemeinden , die alle in der Hordaland.

Das Besucherzentrum Folgefonna nationalpark

Das Besucherzentrum Folgefonna nationalpark
Skålafjæro 17
5470 Rosendal
Telefon: +47 53 48 42 80
E-post: epost@folgefonna.info

Das Jedermannsrecht: Freuden und Pflichten

Richtlinien für Wanderlustige

Leichten Schrittes durch die Natur: So genießen Sie Norwegens Recht auf die freie Natur.

In Norwegen können Sie fast überall wandern und spazieren gehen, wo Sie möchten. Die Erholung im Freien ist ein wesentlicher Bestandteil norwegischer Identität und ist sogar im Gesetz verankert. Sie können die Welt da draußen genießen, wie Sie lustig sind, und so viel von der frischen Luft einatmen, wie Sie möchten – solange Sie Ihren Abfall mitnehmen und die Natur mit Respekt behandeln.

Die wenigen Regeln, die es gibt, sollen gewährleisten, dass das einzigartige Zugangsrecht auch dann noch Genuss bereitet, wenn viele Menschen an einem Ort sind.

Die wichtigsten Regeln sind einfach: Seien Sie rücksichtsvoll und umsichtig. Fügen Sie der Natur und der Umgebung keinen Schaden zu. Hinterlassen Sie die Landschaft so, wie Sie sie gerne vorfinden würden.

Das Jedermannsrecht („allemannsretten“) ist ein traditionelles Recht aus uralten Zeiten. Seit 1957 ist es Teil des norwegischen Gesetzes über das Leben im Freien. Es sorgt dafür, dass jeder die Natur erleben und genießen kann. Dies gilt auch für größere Ländereien, die im Privateigentum stehen.

 

Allemannsretten

Praktische Tipps für das Jedermannsrecht

Sie können überall auf dem Land sowie in den Wäldern oder Bergen ein Zelt für die Nacht aufstellen – oder auch unterm freien Sternenhimmel übernachten. Ausgenommen hiervon sind bewirtschaftete Felder und Rastplätze. Achten Sie nur darauf, einen Mindestabstand von 150 Metern zum nächsten bewohnten Haus bzw. zur nächsten bewohnten Hütte einzuhalten.

Wenn Sie mehr als zwei Nächte an derselben Stelle übernachten wollen, müssen Sie die Grundbesitzer um Erlaubnis bitten. Dies gilt nicht für die Berge oder sehr entlegene Bereiche.

Entleerungsstellen sind ausgewiesen. Das Entleeren von Toiletten an anderen Stellen ist strengstens verboten.

Vom 15. April bis zum 15. September sind offene Feuer in oder in der Nähe von bewaldeten Bereichen verboten. Ungefährdeten Gebiete – wie etwa am Meer – sind davon jedoch ausgenommen. Löschen Sie das Feuer immer vor derm Verlassen der Feuerstelle und achten Sie bitte darauf, keine Schäden zu verursachen.

Sie dürfen im Allgemeinen Beeren, Pilze und Wildblumen sammeln oder pflücken.

Wenn Sie die Natur, die Tiere und die Einheimischen mit Respekt behandeln, werden Ihre – kurzen oder langen – Ausflüge für alle zu einer noch schöneren Erfahrung. Viel Spaß beim Erkunden!

Merken Sie sich die Regeln des Jedermannsrechts

Das Jedermannsrecht gilt für die offene Natur, auch „nicht eingezäuntes Land“ genannt. Das heißt, Land, das nicht bewirtschaftet wird. In Norwegen umfasst dieser Begriff die meisten Ufer- und Küstenbereiche, Moorland, Wälder und Berge. Kleine Inseln mit unbewirtschaftetem Land inmitten von bewirtschaftetem Land gelten nicht als offene Natur.

Das Jedermannsrecht gilt nicht für „eingezäuntes Land“. Dies ist privat und umfasst bewirtschaftete Landflächen wie gepflügte Felder mit oder ohne Pflanzen sowie Wiesen, Weiden und Gärten. Auch junge Anpflanzungen, Baugrundstücke und Industriebereiche gehören dazu.

Vom 15. Oktober bis zum 30. April, wenn der Boden gefroren oder mit Schnee bedeckt ist, dürfen Sie Felder und Wiesen jedoch wieder betreten. Bitte beachten Sie, dass der Begriff „eingezäuntes Land“ nicht bedeutet, dass die Fläche auch wirklich eingezäunt sein muss.